
5 Gründe warum Sie die Fachgruppentagung nicht verpassen dürfen!
Auf der Fachgruppentagung werden wichtige Beschlüsse für die Fachgruppe getroffen, unter anderem die Grundumlagen für das kommende Jahr. Und wie […]

Auf der Fachgruppentagung werden wichtige Beschlüsse für die Fachgruppe getroffen, unter anderem die Grundumlagen für das kommende Jahr.

Und wie bei der Hauptversammlung einer AG alle Aktionäre Stimmrecht haben, haben Sie als Fachgruppenmitglied bei der Fachgruppentagung die Möglichkeit mitzubestimmen. Wir geben Ihnen fünf Gründe, warum Sie die Fachgruppentagung auf keinen Fall verpassen dürfen.
1) Es werden die Grundumlagen für 2017 beschlossen
Nachdem im vergangenen Jahr in der Fachgruppentagung die Grundumlagen für Ihr Unternehmen mit großer Mehrheit abgesenkt wurden, bringen wir in diesem Jahr als Fachgruppe einen weiteren Antrag zur Entlastung von Unternehmen ein.
Die Wirtschaftskammer fordert immer finanzielle Erleichterungen für die Unternehmer. Mir ist wichtig, dass sie auch selbst damit anfängt. Deshalb haben wir jetzt die nächste Gebührensenkung vorbereitet.“
— Stephan Gustav Götz, Fachgruppenobmann
Wir wollen die Kosten für die mehrfache Mitgliedschaft innerhalb der Fachgruppe abschaffen. Das heißt Sie sparen in Zukunft bei jeder zusätzlichen Berechtigung in der Fachgruppe Werbung Geld. Um diesen Antrag zu beschließen ist Ihre Stimme notwendig.
Kreativität, neue Ideen und moderne Dienstleistung lassen sich nicht schubladisieren: Das Gewerbeschein-System aus alten Zeiten bestraft kleine und mittlere innovative Unternehmen die breite Initiativen und Leistungen anbieten. Wir machen damit bei uns Schluss. Ein Unternehmen – eine Mitgliedsgebühr ist das Ziel.
— Konrad Maric, Fachgruppenobmann-Stellvertreter
2) Wir geben einen Ausblick in die Zukunft
Die Branche Werbung & Marktkommunikation verändert sich laufend. Als Fachgruppe tragen wir dem Rechnung und haben viel geplant um unseren Mitgliedsunternehmen die tägliche Arbeit zu erleichtern. Informationsservices für NeugründerInnen, Unterstützung bei Rechtsfragen oder Weiterbildung durch neue Webinare sind einige davon.
Unter anderem präsentieren wir unser neues Up2Date Service, das ihre Wissens-Fitness stärkt.
3) Wir wirtschaften sorgfältig mit Ihren Beiträgen
Die Grundumlagen ermöglichen unsere Arbeit und die Unterstützung neuer und bestehender Mitglieder. Unser vorrangiges Ziel ist es mit diesen Beiträgen sorgfältig und wirtschaftlich umzugehen.
Im Rechnungsabschluss wird über die Einnahmen und Ausgaben der Fachgruppe im Jahr 2015 berichtet.
4) Lernen Sie Ihre VertreterInnen in der Fachgruppe kennen.
Die Funktionäre der Fachgruppe arbeiten das ganze Jahr ehrenamtlich mit Hochdruck daran die Rahmenbedingungen für Wiener Kreativbetriebe zu verbessern. Das machen wir mittels Lobbying innerhalb der Wirtschaftskammer und gegenüber der Politik, mit Initiativen und viel persönlicher Beratung.
Lernen Sie Ihre Vertretung in der Fachgruppe kennen, kommen Sie ins Gespräch und tauschen Sie sich aus.
5) Im Anschluss findet der Tag der Marktkommunikation 2016 statt.
Nach der Fachgruppentagung haben wir am Tag der Marktkommunikation ein hochkarätiges Programm für Sie zusammen gestellt. Unter dem Motto „Führt Inspiration zur Imitation?“ werden unter anderem Sigi Mayer, Hans Peter Albrecht oder Larissa Pohl über ihre Zugänge zu Kreativität sprechen. Im Klangtheater zeigen die Forward Creatives welch hervorragende Arbeit junge Kreative leisten.
Holen Sie sich einen gehörigen Schub frischer Kreativität.
Die Fachgruppentagung ist nicht öffentlich. Es sind nur Mitglieder der Fachgruppe Werbung Wien stimmberechtigt. Diese haben einen Ausweis vorzuweisen. Eine Vertretung im Verhinderungsfall durch Familienangehörige oder Mitarbeiter ist nicht zulässig. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Vorraussetzungen für das aktive Wahlrecht gem. § 85 Abs. 2 WKG einbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung vorzulegen (§ 17 GO). Folgende Personen können bevollmächtigt werden: ein Gesellschafter, ein Vorstandsmitglied oder ein Aufsichtsratsmitglied, ein Geschäftsführer oder Prokurist (§ 85 Abs. 2 WKG). Für öffentliche Unternehmungen ist der von dem zuständigen Organ mit der Ausübung der Rechte in der Fachgruppentagung und mit einer schriftlichen Erklärung ausgewiesene Vertreter berechtigt.
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