
Bewilligung von Werbeanlagen im öffentlichen Raum – Sichtweise der MA 19
In den letzten Monaten wurden Informationen an die Fachgruppe herangetragen, dass bei MA 19 eine sehr restriktive Genehmigungspraxis herrscht.

In den letzten Monaten wurden vermehrt Informationen an die Fachgruppe herangetragen, dass seitens der MA 19 eine sehr restriktive Genehmigungspraxis herrsche, die zur Ablehnung vieler eingebrachter Anträge führe; ebenso wurde eine höhere Transparenz bei der Begründung von Ablehnungen von Anträgen eingefordert.
Die Fachgruppe Werbung ist mit Unterstützung der Sparte Information und Consulting an die MA 19 mit der Bitte herangetreten, die Genehmigungspraxis zu erläutern und die wesentlichen Parameter für eine positive Erledigung darzustellen – dies, um unseren Mitgliedsbetrieben bessere Entscheidungsgrundlagen für die Vorbereitung von Bewilligungsanträgen zur Verfügung zu stellen.
Hier finden Sie das Informationen zur Bewilligung von Werbeanlagen im öffentlichen Raum – Sichtweise der MA 19
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