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Rückvergütung Speichermedienabgabe
Rückvergütung Speichermedienabgabe
© Kari Shea | Unsplash

Rückvergütung Speichermedienabgabe

Dieser Beitrag wurde am 27.11.2017 erstellt und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuelle Informationen zu dem Thema finden Sie hier.

Speichermedienvergütung: So holen Sie sich Geld zurück!

Der Speichermedienvergütung kann man sich oft schwer entziehen. Doch unter gewissen Umständen können Sie sich die Abgabe rückerstatten lassen. Wie das geht, sehen Sie hier.

Was ist die Speichermedienvergütung eigentlich und bin ich davon überhaupt betroffen?

Davon ist jede/r betroffen. Die österreichische Verwertungsgesellschaft austro mechana hebt für Speicher in PCs, Notebooks, Desktops, Laptops etc. sowie für externe Festplatten, Speicher in Mobiltelefonen und Speicherkarten eine Speichermedienvergütung ein. Die Vergütungspflicht entsteht, wenn die Produkte im Inland gewerbsmäßig in Verkehr kommen und für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch geeignet sind. Diese Vergütung wird in der Regel mit dem Kaufpreis des Speichermediums miteingehoben und auf der Rechnung ausgewiesen.

Wer muss diese Abgabe zahlen?

Abgabepflichtig ist der „Letztverbraucher“ (letzter Erwerber in der Absatzkette) und somit auch der Gewerbetreibende bzw. Unternehmer.

Kann man sich die Abgabe rückerstatten lassen oder gibt es Fälle, wo man nicht bezahlen muss?

Ja, das ist möglich! Die mit dem Kaufpreis des Speichermediums bezahlte Vergütung ist von der Verwertungsgesellschaft zurückzuerstatten, wenn der Letztverbraucher glaubhaft macht, dass er die Speichermedien nicht für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch nutzt oder nützen lässt (§ 42 b Abs 7 UrhG).

Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt ua. nicht vor, wenn ein Werk mit Hilfe des Speichermediums der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Auch bei jedem kommerziellen Zweck, scheidet der private Gebrauch und somit die Pflicht zur Zahlung der Vergütung aus. Ebenso kann nach derzeitiger Einschätzung davon ausgegangen werden, dass die Vergütung auch rückgefordert werden kann, wenn ausschließlich selbst erstellte Daten und Dokumente zB Grafiken, Fotos oder Texte gespeichert werden.

In diesen genannten Fällen, also beispielsweise bei kommerziellem Gebrauch, Nutzung ausschließlich für selbst erstellte Daten oder bei nicht privatem Gebrauch, kann daher die Speichermedienvergütung mittels eines speziellen Formulars (siehe Anlage) von der Verwertungsgesellschaft rückgefordert werden.

Und wenn ich die Speichermedien doch für Vervielfältigungen nütze?

Werden die Speichermedien hingegen für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch genutzt (also die Inhalte nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht sondern nur für persönliche Bedürfnisse bzw. im Familienkreis genutzt), scheidet eine Rückerstattung aus.

WKO Dunkel

Werbung Wien

27.11.2017

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